Hamburg, den 31.01.2020
Ein überraschendes Statement für den Schutz von Verbraucherrechten kam zum Jahresende von der deutschen Wettbewerbszentrale. Die für gewöhnlich sehr kritische Institution sprach sich für LegalTech-Unternehmen aus, die nach dem Geschäftsmodell von myRight arbeiten. Hintergrund ist der einfachere Zugang für Verbraucher zum Recht.
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Einige Airlines sprechen Kunden Verbraucherrechte ab
In einer Pressemitteilung, die bereits Ende 2019 veröffentlicht wurde, erklärten die Wirtschafts- und Rechtsexperten, dass im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Fluggastrechten im Sinne der Verbraucher Klage gegen Ryanair beim Landgericht Frankfurt am Main sowie gegen WizzAir beim Landgericht Berlin eingereicht wurde. Die Wettbewerbszentrale lässt die Frage, ob eine Airline es ihren Kunden per AGB erschweren darf, Legal Tech-Angebote zur Durchsetzung von Fluggastrechten zu nutzen, somit offiziell vor Gericht klären. Die Begründung: Es handelt sich dabei um einer Grundsatzfrage um Verbraucherschutz.
Hintergrund ist die Verwendung von Abtretungs- und Stellvertretungsverboten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der beiden Airlines. Mit Klauseln wie diesen soll vonseiten der Fluggesellschaften verhindert werden, dass Verbraucher ihre Ansprüche an LegalTech-Anbieter abtreten können, um sich bei Verspätungen und Flugausfällen eine (Teil-)Erstattung des Flugpreises erstatten zu lassen.
Besonders erfreulich ist die Nachricht nicht nur für Unternehmen wie Flightright und Co., sondern für die gesamte LegalTech-Branche. Die Wettbewerbszentrale war bisher eher kritisch gegenüber Legal Tech-Angeboten eingestellt und ähnlich zögerlich wie die Verbraucherzentralen.
Wettbewerbszentrale unterstützt LegalTech und damit Verbraucher
Doch jetzt springt die Wettbewerbszentrale den LegalTechs zur Seite: „In diesem weiteren Verfahren wollen wir klären, ob es zulässig ist, die Inanspruchnahme dieser Anbieter, die die Zugangsschwelle zur Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher herabsetzen wollen, zu erschweren“, kommentiert Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke aus der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale das Verfahren.
Die Verbraucherschützer der Wettbewerbszentrale haben also erkannt, dass LegalTech-Firmen einen einfachen Zugang zum Recht für Jedermann bieten. Und sie sind der Meinung, dass dieser Zugang nicht unzulässig erschwert werden darf. Die Verbraucherzentralen jedenfalls haben der LegalTech-Branche den Rücken in dieser Form bisher nicht gestärkt. Umso erfreulicher ist der indirekte Zuspruch durch die Wettbewerbszentrale.
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