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Bei myRight Leistungen, die über eine Erfolgsprovision abgerechnet werden, können Sie sicher sein, dass Sie die Provision nur im Erfolgsfall zahlen. Wenn myRight also einen finanziellen Vorteil oder eine Leistung für Sie erreichen konnte, dann wird ein Teil dieses Betrags als Provision berechnet. Dies betrifft Mietminderungen bzw. die Anpassung Ihrer Miethöhe, auch rückwirkend, sowie Rückforderungen von Mietkautionen. Vor Abschluss Ihres Falls besteht für Sie kein Kostenrisiko, solange Sie nicht vorzeitig unsere Beauftragung stoppen.
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Sofern Sie einen Mietpreis über 10% über der Vergleichsmiete und somit einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt haben, machen Sie Ihren Vermieter mit einer qualifizierten Rüge auf den Verstoß aufmerksam und fordern eine Senkung der Miete auf das höchstzulässige Niveau.
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Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie mit einem gerichtlich bestellten Gutachter, drei Vergleichswohnungen, mithilfe einer Mietdatenbank oder dem gültigen Mietspiegel bestimmen. Mit dem myRight Mietpreis-Rechner können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete kostenlos und unverbindlich berechnen.
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Ja, wenn der Mietpreis bereits zu Mietbeginn gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat und Sie der Mieterhöhung noch nicht zugestimmt haben können Sie mit der Mietpreisbremse Ihre Miete senken.
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Ja, nach § 557b BGB ist die Mietpreisbremse auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.
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Grundsätzlich können Sie bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse nur die nach Zugang der Rüge fällig gewordene Miete zurückverlangen. Bei Mietverhältnissen, die ab April 2020 geschlossen wurden, können Sie in den ersten 30 Monaten des Mietverhältnisses sämtliche zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.
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Ihre Miete ist zu hoch, wenn sie mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die ortsübliche Vergleichsmiete Ihrer Wohnung können Sie kostenlos mit dem myRight Mietpreis-Rechner berechnen.
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Grundsätzlich ist zwischen einer Mietminderung aufgrund von Mängeln und der Senkung der Miete auf das höchstzulässige Niveau aufgrund eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse zu unterscheiden. Eine Senkung der Miete auf das höchstzulässige Niveau können Sie kostenlos mit dem myRight Mietpreis-Rechner prüfen.
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Es gibt 5 Ausnahmen von der Mietpreisbremse: Die umfassende Modernisierung (§ 556f Satz 2 BGB), andere Modernisierungsmaßnahmen (§ 556g Abs. 1a Nr. 2 BGB), die Berücksichtigung der Vormiete (§ 556e Abs. 1 BGB), Neubauten mit Erstbezug ab 1. Oktober 2014 (§ 556f Satz 1 BGB) und ein Möblierungszuschlag bei möblierten Wohnungen.
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Die Senkung Ihrer Miete auf das höchstzulässige Niveau ist in vollständigem Einklang mit geltendem Mietrecht. Mieterrechte sind in Deutschland sehr hoch aufgehängt und zum Schutze der Mietenden ausgelegt. Die Anwendung der Mietpreisbremse ändert nichts am Mietverhältnis, nur an Ihrer Miethöhe. Sie müssen also keine Angst vor einer Kündigung haben, wenn Sie die Mietpreisbremse ziehen.
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In der Rüge müssen Sie dem Vermieter anzeigen, dass die Miete mehr als 10 % über der Vergleichsmiete liegt und darlegen, wie Sie die Vergleichsmiete ermittelt haben.
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Ja, nach § 557a BGB ist die Mietpreisbremse auf jede einzelne Mietstaffel anzuwenden.
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Mit der Beauftragung entstehen Ihnen keine Kosten. Erst, wenn wir Ihre Miete senken konnten, erhalten wir eine Provision über die Ersparnis von 4 Monaten oder einem Drittel des Rückzahlungsanspruchs.
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myRight verbindet die Vorteile eines klassischen Mietervereins mit den flexiblen Möglichkeiten, die das Internet bietet. So müssen Sie nich nicht für 2 Jahre vertraglich binden und zahlen nur dann etwas, wenn wir für Sie erfolgreich waren.